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Glasfaser FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Glasfaser

Allgemeine Frage

Nein, bestehende DSL- oder Kabelanschlüsse können weiterhin genutzt werden. Wer zunächst keine Notwendigkeit für einen schnelleren Internetzugang sieht, muss nicht zwingend ein Glasfaserprodukt nutzen. Durch den Ausbau unseres Open Access Netzes ist die Option jedoch gegeben und bei Bedarf gesichert. Das bedeutet also für Sie, dass es keinerlei Verpflichtungen für einen sofortigen Wechsel gibt.

FTTH steht für "Fiber To The Home". Das bedeutet, dass jedes Haus und jede Wohn- und Geschäftseinheit in einem Mehrfamilienhaus einen eigenen Glasfaseranschluss bekommt. Auf das klassische Kupferkabel wird gänzlich verzichtet. 

Um den Glasfaseranschluss in Ihrer Immobilie bauen zu können, benötigen wir zunächst die Zustimmung der Eigentümer*innen. Im Auftrag von OXG sind hierfür unter anderem Medienberater*innen von Vodafone vor Ort und informieren über die Anschlussmöglichkeiten. Sie haben die Möglichkeit, über diesen Link eine Verifizierung durchzuführen - alles zum Schutz Ihrer Sicherheit. Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne über care@oxg.de.

Nein, nach § 555b Nr. 4a BGB handelt es sich bei dem Glasfaserausbau um eine Modernisierungsmaßnahme. Vermieter*innen haben den Ausbau und dessen Beginn nach § 555c Abs. 1 BGB in Textform und mit einer Frist anzukündigen, jedoch haben Mieter*innen diese Modernisierungsmaßnahme nach § 555d Abs. 1 BGB grundsätzlich zu dulden. 

Über OXG

Sehr viele Gründe sprechen für den Glasfaseranschluss von OXG: Der von OXG finanzierte Vollausbau ist ein wertvolles Investment in jede Immobilie und den digitalen Fortschritt. Außerdem ist der zukunftssichere Glasfaseranschluss für Eigentümer*innen und Bewohner*innen kostenlos. Ein weiterer Vorteil ist, dass OXG die neue Infrastruktur in jedem Fall baut, ohne dass das Erreichen einer definierten Vorvermarktungsquote notwendig ist. Zusätzlich ermöglicht der Open Access Ansatz von OXG den Bewohner*innen die freie Wahl, wann sie welchen der regional verfügbaren Internetanbieter nutzen möchten.

Nein, OXG baut ein offenes Glasfasernetz und gibt neben Vodafone auch anderen Internetprovidern die Möglichkeit, die neue Infrastruktur für ihre Kunden zu nutzen. Aktuell befinden wir uns in Gesprächen mit potenziellen Vermarktungspartnern und veröffentlichen diese zukünftig auf unserer Website. Eigentümer*innen bzw. Bewohner*innen haben die Möglichkeit, Ihren neuen Glasfaseranschluss auch erst dann zu nutzen, sobald sie diesen benötigen und ein für sie passender Anbieter verfügbar ist.

Nein, OXG ist ein reiner Infrastrukturanbieter und stellt keine Endkundenverträge zur Verfügung. Eigentümer*innen von Immobilien schließen mit OXG lediglich einen Gestattungsvertrag. Damit wird OXG gestattet, die für den Glasfaserausbau notwendigen Bautätigkeiten auf dem Grundstück und in der Immobilie durchzuführen. Internetprodukte können bei einem der verfügbaren Internetanbieter bestellt werden. 

OXG steht für "Open Access Glasfaser". Eigentümer*innen und Bewohner*innen entscheiden selbst, wann sie welchen der über das Glasfasernetz regional verfügbaren Anbieter für ihren Internetzugang nutzen möchten. Neben Vodafone ist das Netz offen für weitere Internetprovider - aktuell befinden wir uns hierfür in Gesprächen mit unterschiedlichen Telekommunikationsunternehmen. Als reiner Infrastrukturanbieter bieten wir selbst keine eigenen Endkundenverträge an.

Glasfaser

Glasfaser ist der moderne Technologiestandard der Zukunft und damit eine Investition in die digitale Infrastruktur Deutschlands. Häuser und Wohnungen in unseren Ausbauregionen können unabhängig vom Erreichen einer Vorvermarktungsquote vom OXG-Netz profitieren. Das Open Access Netzwerk ermöglicht allen Bürger*innen die freie Wahl bei der Entscheidung, wann sie welchen der regional verfügbaren Internetanbieter nutzen möchten. Die FTTH-Anschlüsse werden nahtlos bis in jeden Haushalt verlegt, damit zukünftig schnelles Surfen, störungsarmes Streaming und stabiler Datenaustausch möglich sind. Glasfaser kann ganze Regionen aufwerten, denn nach Einschätzung von Fachleuten kann ein Glasfaserzugang den Wert einer Immobilie potenziell um bis zu 8 %* steigern und zu einem attraktiveren Mietmarkt führen. Der von OXG finanzierte Vollausbau der Gebäude ist ein wertvolles Investment in die digitale Infrastruktur von Städten und Kommunen.

Wer heute schon am Glasfasernetz angeschlossen ist, kann potenziell einen Wettbewerbsvorteil haben. Wohneinheiten mit FTTH-Anschlüssen können attraktiver für Mieter*innen sein und potenziell stabilere und höhere Mieteinnahmen für Vermietende generieren. Denn Glasfaser steht nicht nur für zuverlässige Leistungen, stabilen Surfkomfort und Highspeed-Internet, sondern zahlt potenziell auf einen gesteigerten Lebensstandard und eine langfristige Zufriedenheit bei den Bewohner*innen ein. Der Ausbau und das Verlegen mit OXG bis in jede Wohnung bleibt dabei kostenfrei. Expert*innen gehen sogar davon aus, dass die Anbindung an eine FTTH-Infrastruktur als wertvolles Verkaufsargument dienen und den Wert von vielen Wohneinheiten um bis zu 8 %* steigern kann.

Glasfaser ist die Technologie der Zukunft und damit für jede Immobilie ein potenziell wertsteigerndes Investment ohne Risiko. Denn der Ausbau bis in die eigenen vier Wände ist mit OXG für Eigentümer*innen kostenfrei und kann positive Auswirkungen auf Immobilienwerte haben: Fachleute gehen von einer potenziellen Wertsteigerung von bis zu 8 % aus.* Immobilien und Wohnobjekte innerhalb unserer Ausbauregionen können angeschlossen werden und unabhängig vom Erreichen einer Vorvermarktungsquote vom OXG-Netz profitieren. Eigentümer*innen haben damit Planungssicherheit, weil der Ausbau sicher, die Bereitstellung schnell und der Übergang reibungslos vonstatten gehen werden: vom öffentlichem Grund bis zur Verkabelung bis in die Wohneinheiten innerhalb der Immobilie. Damit machen Sie Ihr Eigentum fit für die Zukunft.

Der Ausbau unserer Glasfaserinfrastruktur ist für Mieter*innen kostenlos und unverbindlich. Wird der Wechsel auf ein Glasfaserprodukt gewünscht, können Sie frei entscheiden, wann Sie welchen Tarif bei welchem der regional verfügbaren Internetprovider wählen. Mit unseren FTTH-Anschlüssen ist die Basis dafür gelegt, um zukünftig auch bei starker Auslastung von einer hohen Bandbreitenkapazität zu profitieren. Schnelles Surfen, störungsarmes Streaming und ein stabiler Datenaustausch sind dann für alle jederzeit möglich. Eine zukunftssichere Sache, die auch ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit leistet, denn moderne Glasfasernetze sind energieeffizient, stromsparend und haben häufig einen geringeren CO2-Ausstoß als herkömmliche Technologien.

Alle für den Netzabschluss notwendigen Geräte werden in der Regel durch den Internetanbieter Ihrer Wahl zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie Ihren Internetanbieter, um weitere Informationen einzuholen. 

Für den Anschluss eines Routers sollte in einem Umkreis von maximal 1,5 Metern um die Anschlussdose (ONT) ein 230-V-Stromanschluss vorhanden sein. Wenn in Ihrer Wohnung bereits eine Netzwerkverkabelung vorhanden ist, sollte diese mindestens den Anforderungen einer CAT-5e-Verkabelung (CAT (e) / CAT 6 / CAT 7-Kabel) entsprechen.

Glasfaser ist ein kabelgebundenes Medium und wird mit Licht betrieben. Eine schädliche Strahlung wird dabei zu keiner Zeit verwendet oder freigesetzt. Auch Magnetismus und andere elektrische Strahlung spielen hier keine Rolle.

Kosten

Der Glasfaseranschluss ist sowohl für Eigentümer*innen als auch für Bewohner*innen tatsächlich kostenlos. Wir als OXG vermieten unser Glasfasernetz nach dem Ausbau an verschiedene Internetanbieter (Open Access). Diese Provider bieten Ihnen bzw. Ihren Bewohner*innen dann unterschiedliche Angebote für einen Internettarif an. Bewohner*innen in den Ausbaugebieten können dann frei entscheiden, wann sie welchen der über das OXG-Glasfasernetz regional verfügbaren Anbieter für ihren Internetzugang nutzen wollen. Um den Glasfaseranschluss nutzen zu können, muss ein kostenpflichtiger Internetproduktvertrag bei einem Internetserviceprovider, bspw. bei  Vodafone, abgeschlossen werden. Der Abschluss eines Tarifs ist jedoch keine Voraussetzung für Ihren OXG-Glasfaseranschluss.

Für Sie als Eigentümer*in sind der Ausbau und der Glasfaseranschluss kostenlos! Es entstehen für Ihre Bewohner*innen lediglich Kosten ab dem Zeitpunkt der Buchung eines Glasfaserinternetproduktes bei einem der verfügbaren Internetprovider. 

Sie haben grundsätzlich keine signifikanten Mehrbelastungen im Stromverbrauch zu erwarten.

Verträge

Mit dem Abschluss des Gestattungsvertrages gestatten Sie OXG, die Glasfaserleitung über Ihr Grundstück und in Ihre Immobilie zu verlegen. Dies ist jedoch nicht zu verwechseln mit einem Vertrag zwischen Ihnen und einem Internetprovider Ihrer Wahl. Im Gestattungsvertrag wird lediglich der Anschluss Ihrer Immobilie an das Glasfasernetz der OXG vertraglich geregelt.

Ein Glasfaseranschluss kann Ihre Immobilie aufwerten und ist in der Regel für potenzielle Käufer*innen interessant. Der Gestattungsvertrag kann entweder von dem*der neuen Eigentümer*in übernommen werden oder diese schließen selbst einen Gestattungsvertrag ab.

Ja, das ist möglich. Mit dem Gestattungsvertrag ermöglichen Sie die Errichtung einer neuen Glasfaserinfrastruktur durch OXG. Ihre bestehende Kabel- oder DSL-Infrastruktur können Sie weiterhin nutzen. Ob und wann Sie auf Glasfaserinternet wechseln möchten, entscheiden Sie selbst.

Die Bearbeitung nimmt immer einige Zeit in Anspruch - hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Kurz nach der Bestellung werden Sie eine schriftliche Bestätigung über die Vodafone GmbH erhalten. Sollte diese binnen 14 Tagen nicht ankommen, wenden Sie sich per Mail an care@oxg.de.

Bei der Laufzeit handelt es sich um die Mindestvertragslaufzeit des Gestattungsvertrages, welcher sich fortlaufend verlängert. Der Vertrag wird abgeschlossen, um die Verlegung des Anschlusses als auch die eventuelle Entstörung von Seiten OXG vertraglich zu regeln. Auf die  Kund*innen entfallen außer der Gestattungserteilung keine weiteren Pflichten.

Bitte melden Sie eine Internetstörung zunächst Ihrem Anbieter. Dieser wird sich um die Behebung kümmern. Liegt die Störung in der Glasfaserinfrastruktur, wird sie an OXG weitergeleitet und umgehend behoben. Die Entstörung erfolgt gemäß § 58 TKG spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen.

Sie haben Interesse und wollen sich an das OXG-Glasfasernetz anschließen lassen? Dann prüfen Sie jetzt die Verfügbarkeit Ihrer Immobilie und geben uns papierlos Ihre Zustimmung für den Glasfaserausbau. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, das Online-Formular auf unserer Homepage www.oxg.de/mitmachen auszufüllen.

Ausbauprozess

Wir werden in unseren Ausbaugebieten zunächst Tiefbaumaßnahmen auf öffentlichem Grund vornehmen. Dabei arbeiten wir mit Partnerunternehmen zusammen, die große Erfahrungen beim Bau von Telekommunikationsnetzen haben und die qualitativ hochwertig und zügig vorgehen. Im Anschluss an die Tiefbauarbeiten werden die Oberflächen wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt. Aufgrund dieser Bauarbeiten kann es kurzzeitig zu Einschränkungen auf Straßen sowie auf Geh- und Radwegen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis und um besondere Vorsicht im Baustellenbereich.

"Beim Hausanschlussbau wird das Glasfaserkabel zunächst von der Grundstücksgrenze bis zum Haus unterirdisch verlegt. Der Glasfaser-Hausübergabepunkt wird anschließend mittels Bohrung von innen nach außen 
gesetzt. Die Kernbohrung wird dann gas- und wasserdicht verschlossen. In Mehrfamilienhäusern bekommt jede Wohnung einen eigenen Glasfaseranschluss. Vom Keller oder vom Hausanschlussraum aus wird die Glasfaserleitung bis in jede Wohneinheit verlegt, sodass eine Inhouse-Verkabelung entsteht. Bei einer Begehung mit den Eigentümer*innen wird festgehalten, wie die Leitungen verlegt werden. Die Glasfaserkabel werden dann entweder als Aufputz-Installation verlegt oder es werden vorhandene Leitungswege verwendet. Eine Inhouse-Verkabelung ist bei einem Einfamilienhaus in der Regel nicht notwendig."

Bei einer gemeinsamen Begehung mit unseren Techniker*innen vor Ort wird überprüft, ob bestehenden Leerrohre genutzt werden können. In einem Gespräch werden anschließend alle weiteren Details besprochen. Soweit es möglich und gewünscht ist, nutzen wir vorhandene Leerrohre.

In Mehrfamilienhäusern wird der Hausanschluss im Keller oder im Hausanschlussraum installiert. Von dort aus wird die Glasfaserleitung bis in jede Wohneinheit verlegt. Bei einer gemeinsamen Begehung mit den Eigentümer*innen wird festgehalten, wie die Leitungen verlegt werden. Die Glasfaserkabel werden dann innerhalb des Gebäudes entweder als Aufputz-Installation verlegt oder es werden vorhandene Leitungswege, sofern sie den technischen Anforderungen entsprechen, verwendet. In jeder Wohnung wird abschließend die Glasfaserabschlussdose installiert. Für weitere Details schauen Sie sich gerne unsere Seite zum Glasfaserausbau an.

Der Hausübergabepunkt (HÜP) benötigt keinen eigenen Stromanschluss. Die Anschlussdose in der jeweiligen Wohneinheit benötigt jedoch Strom. In einem Umkreis von maximal 1,5 Meter um die Anschlussdose (ONT) sollte ein 230-V-Stromanschluss vorhanden sein.

Die Verlegung des Kabels sowie alle weiteren Baumaßnahmen werden im Rahmen der technischen Vor-Ort-Begehung mit den Eigentümer*innen besprochen. Die Hausbegehung findet vor Beginn der Bauarbeiten statt. Eigentümer*innen werden rechtzeitig von unserem beauftragten Expertenteam kontaktiert, um einen Termin zu vereinbaren. Im Rahmen der Hausbegehung werden alle Details für die Umsetzung besprochen und in einem Begehungsprotokoll dokumentiert.

Unsere Ausbaupartner*innen verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Erschließung von Telekommunikationsnetzen und arbeiten nach anerkannten Regeln der Technik. Wir legen größten Wert darauf, dass die Arbeiten mit höchster Qualität abgeschlossen werden und keine Mängel auf Ihrem Grundstück oder an Ihrer Immobilie entstehen. Alle Bereiche, in denen gearbeitet wird, werden in den Ursprungszustand zurückversetzt. Die Sicherheit Ihrer bestehenden Immobilieninfrastruktur wird durch die Anforderung von Fremdleitungsplänen bei der Kommunen gewährleistet. Diese Pläne zeigen die Lage bestehender Versorgungsleitungen wie Gas, Wasser und Strom und andere Telekommunikationsnetze auf. Die Fremdleitungspläne sind nicht nur intern, sondern auch vor Ort für alle Beteiligten einsehbar, um Kollisionen oder Schäden zu vermeiden. Sollte es aus unvorhersehbaren Gründen doch einmal zu einem Mangel oder einer Beschädigung kommen, steht das zuständige Ausbauunternehmen für eine Nachbesserung zur Verfügung.

Sollten Beschädigungen durch unsere Baumaßnahmen erfolgen, werden diese von der ausführenden Firma vor Ort wieder instand gesetzt. Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein, diese Beschädigungen zu beheben, wird ggf. ein weiteres Fachunternehmen hinzugezogen. Bauschäden können über unser Kontaktformular gemeldet werden. Bitte wählen Sie dazu den Kontaktgrund: Technischer Support.

Vor Baustart wird mit Ihnen die künftige Lage der Glasfaserleitung auf Ihrem Grundstück besprochen. In diesem Zuge ist es notwendig, dass Sie uns über den Verlauf der weiteren Leitungen informieren. Unsere Ausbaupartner sind spezialisierte, zertifizierte FTTH-Expert*innen und haben große Erfahrungen beim Bau von Telekommunikationsnetzen. Sollte es dennoch bei der Bauausführung zu einer Beschädigung kommen, wird der jeweilige Tiefbauer den Schaden regulieren. Bauschäden können über unser Kontaktformular gemeldet werden. Bitte wählen Sie den Kontaktgrund: Technischer Support.

Von zentralen Technikstandorten (Multifunktionsgehäusen) aus wird ein Verteilnetz aus einzelnen Röhrchenverbünden, sogenannten Speedpipes,  zu kleineren Verteilerkästen und in die einzelnen Straßenzüge verlegt. Dazu werden schmale Schächte gegraben. Die unauffälligen Verteilerkästen am Straßenrand gehören bereits heute zum Stadtbild und sind ein wichtiger Bestandteil unserer digitalen Infrastruktur. Die notwendigen Tiefbauarbeiten finden in der Regel im Geh- und Radwegbereich statt und können zügig abgeschlossen werden. Vom Verteilnetz im öffentlichen Bereich führen kleine Röhrchen zu den angeschlossenen Gebäuden. Im Anschluss an die Errichtung des Speedpipe-Netzes, werden die Glasfaserkabel mit einem speziellen Verfahren in die Rohre eingeblasen und gemessen.

Das ist leider nicht möglich. Jedes Haus und jede Wohneinheit wird direkt an das Glasfasernetz angebunden. Dabei bekommt jedes Haus und jede Wohneinheit einen eigenen Anschluss.

Die Hauseinführung führt das Hausanschluss-Leerrohr durch die Kellerwand in den Keller zum Hausübergabepunkt (HÜP). Wenn eine Immobilie über eine freie Mehrspartenhauseinführung verfügt, wird das Glasfasermikrorohr über diese Spate in das Haus eingeführt und es ist keine Bohrung notwendig. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Kernbohrung (ca. 20mm große Bohrung in ca. 60 cm Tiefe) erforderlich. Diese wird von der bauausführenden Fachfirma vorgenommen und nach Durchführung des Leerrohres gas- und wasserdicht verschlossen. Die genaue Art und Lage der Hauseinführung wird an die örtlichen Gegebenheiten des anzuschließenden Gebäudes angepasst. Die geeignete Variante wird im Zuge der gemeinsamen Grundstücksbesichtigung festgestellt und im Begehungsprotokoll dokumentiert. 

Der Paragraph  §134 TKG regelt die Verlegung auf privaten Grundstücken. Ihre Immobilie kann grundsätzlich an das Glasfasernetz angeschlossen werden, auch wenn nicht alle Anlieger einen Anschluss wünschen. Für den Ausbau benötigen wir jedoch die Zustimmung der Eigentümer*innen, die Nutzung der Privatstraße für den Ausbau zu gestatten. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Straße in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Da der Ausbau über Privatwege sehr individuell ist, bitten wir Sie, uns per E-Mail unter care@oxg.de zu kontaktieren, damit wir Ihr Anliegen individuell prüfen können.

Verfügbarkeit

Ja, grundsätzlich können Sie sich auch zu einem späteren Zeitpunkt für den Anschluss an die Zukunft entscheiden. Ob der Glasfaseranschluss auch zum späteren Zeitpunkt kostenlos ist, hängt von dem Ausbaufortschritt ab. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an care@oxg.de. Wir prüfen Ihr Anliegen dann individuell für Sie.

Damit der Glasfaseranschluss gebaut werden kann, müssen Eigentümer*innen  einen Gestattungsvertrag unterzeichnen. Mit dem Abschluss des Gestattungsvertrages stimmen Eigentümer*innen OXG zu, die Glasfaserleitung über das Grundstück und in die Immobilie zu verlegen. Sie sind Mieter*in? Bitte treten Sie mit Ihrem Wunsch nach einem Glasfaseranschluss an Ihre Vermieter*innen bzw. den Grundstückseigentümer*innen heran. Diese können über unsere Homepage www.oxg.de/mitmachen die erforderliche Zustimmung geben. 

Eine transparente Ausbaukommunikation ist uns ausgesprochen wichtig. Aus diesem Grund informieren wir die Anwohner*innen wenige Tage vor dem Glasfaserausbau über die bevorstehenden Bautätigkeiten in der Nachbarschaft und die damit verbundenen potenziellen Beeinträchtigungen.

Abkürzungen rund um Glasfaser