Barrierefreiheit
Gemeinsam Barrieren abbauen.
Wir von OXG versorgen Deutschland mit einem schnellen und zuverlässigen Glasfasernetz und setzen uns dafür ein, allen Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen. Barrierefreiheit ist für uns nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), sondern auch Ausdruck unserer Werte: Offenheit, Verantwortung und Vertrauen sind für uns die Basis - so gehen wir gemeinsam neue Wege und gestalten die Zukunft Deutschlands!
Unser Ziel ist es, unsere Webseiten so zu gestalten, dass alle Besucher*innen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln – ohne Einschränkungen oder zusätzliche Unterstützung auf unsere Inhalte und Angebote zugreifen können. Dies umfasst auch die Möglichkeit, online eine Zustimmungserklärung für einen Gestattungsvertragsabschluss abzugeben.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Webseiten unter https://www.oxg.de/ und https://mitmachen.oxg.de/. Nicht in den Anwendungsbereich des BFSG fällt die Unter-Webseite https://www.oxg.de/hilfe/leitungsauskunft/ Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere digitalen Angebote zu verbessern, und freuen uns über Ihr Feedback. Gemeinsam gestalten wir eine digitale Welt, die für alle zugänglich ist!
1. Stand der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Sie wird regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich auf ihre Aktualität hin überprüft.
2. Verantwortlich für die Barrierefreiheit
Verantwortlich für die Barrierefreiheit der vorgenannten Webseiten ist die
OXG Glasfaser GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
E-Mail: Kontakt@oxg.de
3. Unsere Dienstleistung
Wir als OXG Glasfaser GmbH treiben den Glasfaserausbau in Deutschland maßgeblich voran, um eine zukunftssichere digitale Infrastruktur zu schaffen. Unser Ziel ist es, flächendeckend leistungsstarke Glasfaseranschlüsse bereitzustellen, die höchsten Anforderungen an Zuverlässigkeit, Qualität und Geschwindigkeit gerecht werden.
Um dies zu erreichen, arbeiten wir eng mit Eigentümer*innen, Wohnungswirtschaften, Kommunen und weiteren Partner*innen zusammen. Die Voraussetzung eines Glasfaseranschlusses von OXG ist der Abschluss eines sogenannten Gestattungsvertrages. Mit diesem gestatten uns die Eigentümer*innen, je nach Ausbaustufe, Glasfaserleitungen über ihre Grundstücke bis in ihre Gebäude oder Wohnungen zu verlegen. Dieser Schritt ist essenziell, um die Glasfaserinfrastruktur direkt bis zu den Endkund*innen zu bringen und so die Grundlage für eine digitale Zukunft zu schaffen. Dies ist jedoch nicht zu verwechseln mit einem Vertrag mit einem Internetprovider. Im Gestattungsvertrag wird lediglich der Anschluss der Immobilie an das Glasfasernetz der OXG vertraglich geregelt.
Eigentümer*innen können ihre Zustimmungserklärung für den Abschluss eines Gestattungsvertrages bequem online über unsere Plattform https://mitmachen.oxg.de/ abgeben. Voraussetzung hierfür ist eine zuvor erfolgreich durchgeführte Verfügbarkeitsprüfung, die ebenfalls über die Plattform möglich ist.
4. Barrierefreie Nutzung der Webseite
Unsere Webseiten sind in vielen Bereichen bereits barrierefrei gestaltet. Eine Nutzung unserer Webseiten ist mit folgenden barrierefreien Funktionen möglich:
• Kompatibilität mit Screenreadern: Sie können Ihren Screenreader zur Nutzung der Webseiten einsetzen.
• Untertitel für Audio- und Videoinhalte: Eine Untertitelung steht zur Verfügung.
• Bedienbarkeit per Tastatur: Sie können unsere Webseiten per Tastatur bedienen.
Wegen des nicht unerheblichen Umstellungsaufwandes im Zuge der Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) steht teilweise eine barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten zum aktuellen Zeitpunkt noch aus. Dies betrifft insbesondere eine verbesserte barrierefreie Wahrnehmbarkeit durch stärkere Farbkontraste, skalierbare Schriftgrößen und/oder Alternativtexte für Bilder.
Wir setzen alles daran, mögliche Barrieren systematisch zu identifizieren und Schritt für Schritt abzubauen. Dabei orientieren wir uns sowohl an den gesetzlichen Anforderungen als auch an den Bedürfnissen unserer Nutzer*innen, um eine möglichst barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.
Die vorgenannten Barrieren werden unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.12.2025 behoben.
5. Barrieren melden und Feedback
Sollten Sie während des Besuchs auf unseren Webseiten auf Barrieren stoßen oder sonstige Probleme feststellen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Sie können uns postalisch erreichen unter:
OXG Glasfaser GmbH
Barrierefreiheit
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
oder Sie schreiben uns eine E-Mail an: barrierefrei@oxg.de
oder setzen Sie sich über unser Kontaktformular unter https://www.oxg.de/hilfe/kontakt/ mit uns in Verbindung.
6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Wir sind stets bemüht, Ihr Anliegen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit unserer Webseite zu Ihrer Zufriedenheit und innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beantworten.
Sollten wir Ihnen innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erteilen, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt wenden. Bis zu ihrer formalen Errichtung, richten Sie Ihre Anfrage an:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
7. Zusätzliche Hinweise
Diese Erklärung orientiert sich an den Anforderungen des BFSG gemäß Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG. Wir arbeiten stetig daran, unsere Webseiten im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei auszugestalten und weiterzuentwickeln.
Die Erklärung ist auf unserer Webseite von jeder Seite aus über den Footer-Link „Barrierefreiheit“ abrufbar. Dabei ist sie ihrerseits barrierefrei und maschinenlesbar im HTML-Format verfügbar.
Stand Juni 2025